Verwaltung von Immobilien

Die Verwaltung von Immobilien hat sich zum Schwerpunkt unserer Arbeit entwickelt. Unsere besondere Kompetenz liegt dabei in einem modernen Verwaltungssystem.

WEG-Verwaltung

Die Aufgaben des Wohnungsverwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz (§§ 10-29) geregelt. Das Aufgabengebiet ist sehr umfangreich. Die Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung bis maximal 14 Wohneinheiten findet dabei in unseren Büroräumen statt.

Im Folgenden sind die wichtigsten Dienstleistungen zusammengefasst, die Ihr Wohnungsverwalter für Sie übernimmt:

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur WEG-Verwaltung.

Die WEG-Verwaltung ist verantwortlich für die Organisation und Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Dazu gehören die Durchführung von Eigentümerversammlungen, die Verwaltung der Finanzen und die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Die Verwaltung erfolgt in der Regel durch einen professionellen Verwalter, der im Auftrag der Eigentümergemeinschaft handelt. Er erstellt ein jährliches Budget, sorgt für die Instandhaltung und koordiniert notwendige Arbeiten.

Die Kosten variieren je nach Größe und Zustand der Wohnungseigentümergemeinschaft. Typische Kosten sind Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen und weitere laufende Ausgaben.

Eigentümerversammlungen finden in der Regel einmal jährlich statt. Bei Bedarf können zusätzlich außerordentliche Versammlungen einberufen werden, um drängende Themen zu besprechen.

Als Eigentümer können Sie in der Eigentümerversammlung Ihre Stimme abgeben und aktiv an Entscheidungen teilnehmen. Darüber hinaus können Sie Anträge einbringen und Ihre Anliegen zur Sprache bringen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung. Unsere Expertise in der Immobilienverwaltung hilft Ihnen dabei, die besten Lösungen für Ihr Eigentum zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.